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UVV-Prüfung


Bei folgenden Anlagen nehmen UVV- Prüfungen nach DGUV und DIN vor:

  • Hubarbeitsbühnen & Hebebühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-002
  • Bremsprüfstände ATT und Cosber
  • Brandschutztüren und -tore sowie kraftbetätigte Türen, Fenster & Tore gemäß ASR A1.7
  • Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676
  • Eigenständige Druckbehälterprüfungen bis 90l-Volumen (90l bei 11bar) gemäß BetrSichV
  • Unterstützung/Vor- und Nachbereitungsarbeiten bei Prüfungen größerer DL-Anlagen
  • Parksystemen, wie Kipp- & Doppelparkern
  • Arbeitsmittel & Werkstattausrüstung

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