Bei folgenden Anlagen nehmen UVV- Prüfungen nach DGUV und DIN vor:
- Hubarbeitsbühnen & Hebebühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-002
- Bremsprüfstände ATT und Cosber
- Brandschutztüren und -tore sowie kraftbetätigte Türen, Fenster & Tore gemäß ASR A1.7
- Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676
- Eigenständige Druckbehälterprüfungen bis 90l-Volumen (90l bei 11bar) gemäß BetrSichV
- Unterstützung/Vor- und Nachbereitungsarbeiten bei Prüfungen größerer DL-Anlagen
- Parksystemen, wie Kipp- & Doppelparkern
- Arbeitsmittel & Werkstattausrüstung
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